Leihbedingungen Leihladen

Der Leihladen wird betrieben vom Commons Zentrum Lüneburg, in Trägerschaft des Zukunftsrat Lüneburg e.V. und in Kooperation mit der Initiative AllerLeih. Das Ausleihen ist kostenlos, zur Finanzierung der Kosten freut sich der Verein aber über eine Spende nach eigenem Ermessen. Der Leih-Katalog ist erreichbar unter leihladen.commonszentrum.de. Der Nutzungsantrag ist vor der ersten Ausleihe vor Ort analog oder digital über unser Online-Formular zu unterzeichnen.

Prä-Ambel

Mit dem Leihladen wollen wir allen Menschen einen kostengünstigen, ressourcenschonenden und einfachen Zugang zu Dingen des alltäglichen Lebens und darüber hinaus ermöglichen. Um das dauerhaft gewährleisten zu können, sind wir darauf angewiesen, dass alle Ausleihenden sorgsam und gewissenhaft mit den Leihgegenständen umgehen. Wir erwarten, dass Dinge pfleglich behandelt und in gutem Zustand zurückgegeben werden. Fehler können passieren und Dinge kaputt gehen – gebt uns einfach Bescheid, und wir reden darüber, wie wir am besten damit umgehen können.

Ausleihen

Alle Gegenstände aus dem Leihsortiment werden kostenlos oder bei ausgewählten Gegenständen gegen ein Pfand verliehen. Das Pfand wird grundsätzlich in bar bezahlt. Das Pfand wird bei Rückgabe des Gegenstands zurückgezahlt; Ansprüche, die nicht innerhalb von einer Woche nach Rückgabe geltend gemacht werden, erlöschen. Maximal fünf Gegenstände können gleichzeitig ausgeliehen werden; individuelle Regelungen sind möglich.

Bei der Übergabe eines Geräts werden gemeinsam Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Zustand überprüft, bei elektrischen Geräten auch die sichtbaren Kabel. Zur Anmeldung werden Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse erfasst. Bei Erstregistrierung ist der Personalausweis oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis einmalig vor Ort vorzuzeigen. Das Commons Zentrum verpflichtet sich, die Daten nur für interne Zwecke zu verwenden und nicht weiterzugeben. Die angegebene E-Mail-Adresse kann für Rückgabeerinnerungen genutzt werden.

Volljährige Ausleiher:in erkennen mit ihrer Unterschrift die Leihbedingungen an. Jugendliche ab 14 Jahren können mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten ausleihen; der Erziehungsberechtigte unterzeichnet einmalig das Einwilligungsformular für Minderjährige (Vordrucke sind im Leihladen) und übernimmt damit gemeinsam die Haftung für Schäden. Die einmalige Einwilligung gilt bis zum Widerruf. Die gewerbliche Nutzung der Leihgegenstände ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Fristen

Die Leihfrist beträgt in der Regel 7 Tage; eine Verlängerung ist nach individueller Rücksprache (z.B. per E-Mail) möglich, Gegenstände können auch früher zurückgegeben werden. Die Rückgabe erfolgt spätestens zur vereinbarten Frist während der Öffnungszeiten.

Der Leihgegenstand muss in dem Zustand zurückgegeben werden, in dem er ausgeliehen wurde. Eigenmächtige Änderungen oder Reparaturen sind nicht zulässig. Wird der Gegenstand unbeschädigt, vollständig und sauber zurückgegeben, wird das Pfand in voller Höhe erstattet. Ist dies nicht der Fall, wird das Pfand teilweise oder vollständig einbehalten. Gebrauchsüblicher Verschleiß ist davon ausgenommen. Bei mehrfach verspäteter Rückgabe behält sich das Commons Zentrum vor, Nutzer:innen von der Leihladennutzung auszuschließen. Ist der Leihgegenstand nicht mehr reparierbar oder verloren gegangen, wird das Pfand nicht erstattet.

Schadensfall und Haftung

Der oder die Ausleiher:in haftet grundsätzlich für Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch am oder durch den Leihgegenstand entstehen. Vollständige oder teilweise beschädigte Gegenstände sind grundsätzlich von dem oder der Ausleiher:in zu ersetzen. Individuelle Ausnahmen sind möglich. Das Commons Zentrum empfiehlt den Abschluss einer Haftpflichtversicherung.

Der oder die Ausleiher:in sind verpflichtet, sich vor der Benutzung über die sachgemäße Verwendung zu informieren — anhand der Gebrauchsanleitung, sofern diese als PDF bei dem Leihgegenstand in der Leihsoftware gespeichert oder dem Gegenstand in Papierform beigefügt ist, oder anhand frei verfügbarer Quellen. Sie sind ebenso verpflichtet, beim Umgang mit dem Leihgegenstand erforderliche Schutzkleidung zu tragen.

Schäden und Mängel am Leihgegenstand, die während der Nutzung auftreten, sind unverzüglich schriftlich an das Commons Zentrum zu melden und die Benutzung ist einzustellen. Die Weitergabe eines Leihgegenstands an Dritte ist unzulässig.

Das Commons Zentrum haftet nicht für Sachschäden, die aus der Benutzung des Leihgegenstands entstehen, sofern diese nicht auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Commons Zentrums beruhen. Die gesetzliche Haftung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt und kann nicht ausgeschlossen werden. Herstellungs- oder Materialfehler liegen außerhalb der Verantwortung des Commons Zentrums.

Datenschutz

Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist der Zukunftsrat Lüneburg e.V. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Die Löschung gespeicherter Daten kann jederzeit unter kontakt@commonszentrum.de verlangt werden.